Allgemeine Reisebedingungen (ARB) Florian Schmitz & Samantha GĂĽnther GbR

Die nachstehenden allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen als Teilnehmer und dem Reiseveranstalter
Florian Schmitz & Samantha Günther GbR, nachstehend „Oasis Kite” genannt – zustande kommenden Reisevertrages. Die ARB ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 651a-m BGB und die Informationsvorschriften für Oasis Kite gemäß der §§ 4-11 BGB-InfoV und füllen diese aus. Diese ARB gelten nicht, soweit
Oasis Kite ausdrücklich als Reisevermittler tätig wird und den Teilnehmer jeweils gesondert und unmissverständlich vor Buchung darauf hinweist.

1. Abschluss des Reisevertrages

FĂĽr die Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder Social Media erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Teilnehmer Oasis Kite den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahme der Reiseanmeldung) durch Oasis Kite zustande, für die es keiner besonderen Form
bedarf. Bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss übersendet Oasis Kite dem Teilnehmer eine Buchungsbestätigung/Rechnung schriftlich via E-Mail.

2. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 30 Tage vor
Reisebeginn zu zahlen.

2.2 Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 4 Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis sofort bei Erhalt der Reisebestätigung fällig.

2.3 Solange der Reisepreis nicht vollständig beglichen ist, besteht kein Teilnahmerecht an der gebuchten Reise.

3. Leistungen

3.1 Die Leistungen von Oasis Kite ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms auf der Homepage und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus
den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.

3.2 Orts- bzw. Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.

3.3 Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich Oasis Kite nach § 4 Abs.2 BGB-InfoV ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären.

4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss

4.1 Leistungsänderungen
a) Nach Vertragsschluss notwendig werdende Ă„nderungen oder Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Oasis Kite nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
c) Oasis Kite ist verpflichtet, den Teilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu
unterrichten.

5. RĂĽcktritt durch den Teilnehmer, Ersatzperson, Umbuchung

5.1 Stornierungen einer gebuchten Reise können Teilnehmer schriftlich via E-Mail einsenden. Oasis Kite ist berechtigt, vom Teilnehmer eine pauschale Entschädigung
zu verlangen, welche bei einer Stornierung der Reise bis 60 Tage vor Kursbeginn 30 %, bis 30 Tage vor Kursbeginn 60 % und danach 90 % des Reisepreises beträgt.
Bei Nichterscheinen des Teilnehmers beträgt die Entschädigung 100 % des Reisepreises, ebenso bei einem Abbruch der Reise durch den Teilnehmer.

5.2 Oasis Kite empfiehlt ausdrĂĽcklich den Abschluss einer ReiserĂĽcktrittskosten-Versicherung.

5.3 Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer gem. § 651b BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt
(Ersatzperson). Das Bearbeitungsentgelt hierfür beträgt 30.- Euro. Oasis Kite kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein,
so haften er und der Reisende Oasis Kite gegenĂĽber als Gesamtschuldner fĂĽr den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Ein
rechtlicher Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

6. RĂĽcktritt wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl

Oasis Kite ist berechtigt, vom Vertrag zurĂĽckzutreten, wenn die auf der Homepage vermerkte Mindestteilnehmerzahl fĂĽr eine Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn
nicht erreicht wird. Der Teilnehmer ist berechtigt, kostenfrei und unter Anrechnung bereits gezahlter Reisepreise auf einen späteren Reisetermin umzubuchen, soweit
dieser noch über freie Plätze verfügt. Möchte der Teilnehmer nicht umbuchen, so werden bereits gezahlte Kursgebühren unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende
AnsprĂĽche des Teilnehmers bestehen nicht.

7. KĂĽndigung aus verhaltensbedingten GrĂĽnden

Oasis Kite kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch Oasis Kite nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Oasis Kite, so behält Oasis Kite den
Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Beschränkung der Haftung

8.1 Die vertragliche Haftung von Oasis Kite für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt.

8.2 Oasis Kite haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie fĂĽr den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Oasis Kite sind.
8.3 Oasis Kite haftet nicht fĂĽr Leistungen, die durch den Teilnehmer im Rahmen der Reise in Anspruch genommen werden und nicht von Oasis Kite oder seinen
ErfĂĽllungsgehilfen, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

9. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

10.1 Oasis Kite informiert Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, vor Vertragsschluss über die Bestimmungen der
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Oasis Kite geht davon aus, dass keine Besonderheiten in der Person des Teilnehmers, wie z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit liegen.

10.2 Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht von Oasis Kite ist der Teilnehmer für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Er ist verantwortlich fĂĽr das Beschaffen und MitfĂĽhren der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass
diese fĂĽr die Reise eine ausreichende GĂĽltigkeit besitzen. DarĂĽber hinaus ist der Teilnehmer verpflichtet eventuell erforderliche Impfungen durchfĂĽhren zu lassen,
sowie die Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten. Entstehen dem Teilnehmer durch das Nichtbefolgen der Vorschriften Nachteile (z.B. Beförderungsverweigerung),
so geht dies zu seinen Lasten.

11. Sportkurse und -programme

Die Teilnahme an den von Oasis Kite angebotenen Sportkursen und -programmen erfordert geistige und körperliche Fitness. Es wird daher dringend empfohlen, sich
vor Reiseanmeldung sportärztlich untersuchen zu lassen. Während den Sportkursen und -programmen ist den Sportlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Der
Teilnehmer ist verpflichtet, die lokalen, nationalen sowie internationalen Sicherheitsrichtlinien einhalten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen
Ausschluss ohne Anspruch auf RĂĽckerstattung der anteiligen Kosten fĂĽr den entsprechenden Kurs oder das Programm zur Folge.
Teilnehmer, die einen Sportkurs oder ein Sportprogramm buchen, mĂĽssen ĂĽber die geforderte und in der Ausschreibung beschriebene Erfahrung verfĂĽgen. Der
zuständige Sportlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Qualifikation den Teilnehmer auf ein für seine Kenntnisse geeigneten Sportkurs bzw. -programm
umzubuchen.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Oasis Kite findet deutsches Recht Anwendung.

12.2 Der Teilnehmer kann Oasis Kite nur an dessen Sitz verklagen. FĂĽr Klagen von Oasis Kite gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maĂźgebend. FĂĽr Klagen
gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Oasis
Kite vereinbart.

13. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Reiseveranstalter:

Florian Schmitz & Samantha Günther „Oasis Kite“ GbR
Ottersleber Str. 45c, D-39122 Magdeburg
info@oasiskite.com

Translate »
WordPress Cookie Plugin by Real Cookie Banner
×

Hello!

Click one of our contacts below to chat on WhatsApp

× Wie kann ich dir helfen?